BESCHWERDEREGEL UND UNTERKUNFTSREGEL

Beschwerdeverfahren

Penzionu Karolínka a Mlýn Karolínka, sídlem Náměstí 55 a Mlýnská 57, Vranov nad Dyjí 661 03,

Operator: Vladimír Röss DiS., Citonice 186, 671 01  IČ: 68655436, DIČ: CZ7603154603, im Handelsregister eingetragen EV.č. 371301-25346 Živn.úřad Znojmo ze dne 1.6.2011

  1. Thema
    • Diese Beschwerdeordnung richtet sich nach den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt) und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. , über den Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Verbraucherschutzgesetz“ genannt), den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Ausübung der Rechte des Kunden aus mangelhafter Leistung, die sich aus der Haftung für Mängel am Aufenthalt, einzelnen erbrachten Dienstleistungen oder verkauften Waren ergeben und deren Bearbeitung (nachfolgend auch „Beschwerden“ genannt).
  2. Einreichen einer Beschwerde
    • Bei mangelhaft erbrachten oder nachweislich bestellten und bestätigten, aber nicht erbrachten Leistungen steht dem Kunden ein Reklamationsanspruch zu. Der Kunde macht die Rechte aus mangelhafter Leistung im Büro an der Rezeption geltend.
    • Der Kunde ist verpflichtet, den Mangel der erbrachten Leistungen rechtzeitig und ohne unnötige Verzögerung, möglichst am Ort der Leistungserbringung, anzuzeigen. Zeigt der Kunde einen Mangel der erbrachten Leistungen nicht unverzüglich an, kann die Reklamation nicht anerkannt werden. Durch die unverzügliche Anzeige des Mangels (Reklamation) an Ort und Stelle wird eine sofortige Beseitigung des Mangels ermöglicht, wobei mit der Zeit die Beweiskraft und Objektivität der Beurteilung und damit die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Bearbeitung der Reklamation gewahrt wird schwieriger.
    • Wenn die Rechte aus Mängelhaftung nicht spätestens innerhalb von 24 Stunden ab dem Tag der Leistungserbringung ausgeübt werden, erlöschen sie. Eine Mahlzeit kann nur vor dem Verzehr in Anspruch genommen werden. Bei einer Reklamation der erbrachten Leistungen muss der Gast stets nachweisen, dass der Reklamationsgegenstand im Zusammenhang mit einem konkreten Fehler des Betreibers steht.
    • Bei der Einreichung einer Reklamation ist der Kunde verpflichtet, seinen Vor- und Nachnamen, seinen ständigen Wohnsitz, den Inhalt der Reklamation anzugeben, seine Reklamation zu begründen und nach Möglichkeit den Gegenstand der Reklamation durch Sachbeweise zu dokumentieren; Gleichzeitig wird empfohlen, eine Bestellung oder Rechnung einzureichen, was die Bearbeitung der Reklamation erleichtert. Protokoll, oder Die Empfangsbestätigung der Reklamation wird vom Vertreter des Hotels und vom Kunden unterzeichnet, der sich durch seine Unterschrift mit deren Inhalt einverstanden erklärt.
    • Der Kunde verliert das Recht auf Preisnachlass, wenn er einen Leistungsmangel erst nach teilweiser oder vollständiger Inanspruchnahme der Leistungen reklamiert.
  3. Beschwerdebearbeitung
    • Die Einrichtung ist verpflichtet, dem Kunden eine schriftliche Bestätigung darüber zu übermitteln, wann der Kunde die Reklamation eingereicht hat, welchen Inhalt die Reklamation hat, sowie eine Bestätigung über das Datum und die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation oder eine schriftliche Begründung dafür Ablehnung der Beschwerde.
    • Macht der Kunde ein Recht aus mangelhafter Leistung im Zusammenhang mit ihm erbrachten oder bereits erbrachten Leistungen geltend, ist die Einrichtungsleitung oder ein beauftragter Mitarbeiter verpflichtet, über den Anspruch unverzüglich nach der erforderlichen Prüfung zu entscheiden der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen. In dieser Zeit ist der Zeitaufwand für eine fachmännische Beurteilung des Mangels nicht enthalten. Die Reklamation muss unverzüglich bearbeitet werden, spätestens jedoch 30 Tage nach der Reklamation durch den Kunden, es sei denn, mit dem Kunden wurde eine längere Frist vereinbart.
  4. Kundenkooperation bei der Bearbeitung von Beschwerden
    • Der Kunde ist verpflichtet, die zur Abwicklung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu leisten, insbesondere Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zum Nachweis des Sachverhalts vorzulegen, die beanstandete Ware vorzulegen, seine Ansprüche hinsichtlich des Grundes und der Höhe darzulegen usw. Ist die Art Sofern es die Sachlage erfordert, hat der Kunde dem berechtigten Mitarbeiter Zutritt zu den ihm zur Unterbringung etc. überlassenen Räumlichkeiten zu gewähren, damit dieser sich von der Berechtigung des Anspruchs überzeugen kann.
  5. Methoden zur Beilegung von Beschwerden
    • In den Fällen, in denen die Reklamation ganz oder teilweise als berechtigt beurteilt wird, besteht die Lösung der Reklamation in der kostenlosen Beseitigung des Mangels an der Dienstleistung oder der reklamierten Ware, oder in Fällen, in denen dies möglich ist, auch in der Bereitstellung einer Ersatzleistung oder eines Warenaustausches. Je nach Ausmaß und Dauer des Mangels hat der Kunde Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.
    • In Fällen, in denen die Beschwerde als unbegründet beurteilt wird, werden dem Kunden die Gründe für die Ablehnung der Beschwerde schriftlich mitgeteilt.
    • Soweit es sich bei der Reklamation um Mängel im Zimmer des Gastes handelt, die technischer Natur sind und nicht innerhalb der üblichen Frist behoben werden können, wird die Reklamation durch die Umsiedlung des Gastes in ein anderes Zimmer erledigt.
    • Für den Fall, dass sich im Rahmen des Reklamationsverfahrens herausstellt, dass die vertraglich vereinbarte und/oder sonst erforderliche Leistung im vereinbarten Umfang, in der vereinbarten Qualität, in der Menge oder im vereinbarten Umfang erbracht oder von einem berechtigten Mitarbeiter aus diesem Grund verweigert wurde Bestehen begründete Zweifel am Gesundheitszustand des Gastes, insbesondere weil die beantragte Leistung aus gesundheitlichen Gründen für den Gast nicht geeignet ist, worüber der Gast durch den Mitarbeiter informiert wurde, gilt die Beanstandung als unbegründet.
    • Wenn Umstände eintreten, werden der Ursprung, der Verlauf und ggf das Ergebnis nicht vom Willen, der Tätigkeit und dem Betrieb des Gerätes oder von Umständen auf Seiten des Kunden abhängt, aufgrund derer der Kunde die bestellten, bezahlten und durch das Gerät gesicherten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, ist der Kunde Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Preises oder auf einen Preisnachlass.
  6. Schlussbestimmungen
6.1. Dieses Beschwerdeverfahren ist

Bezahlung der bereitgestellten Unterkunft und Stornogebühren:

  1. Für die erbrachten Beherbergungs- und Leistungsleistungen ist der Gast verpflichtet, den Preis gemäß der gültigen Preisliste spätestens am Tag des Endes des Aufenthaltes unter Vorlage der Rechnung nebst Abrechnung der Anzahlungen zu zahlen vom Gast bereitgestellt.
  2. Der Unterkunftsgeber behält sich das Recht vor, bei der Buchung vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 50 % bis 100 % des Unterkunftspreises pro Aufenthalt zu verlangen. Die Reservierung wird für den Beherbergungsbetrieb mit Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Beherbergungsbetriebes verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Im Falle einer Verkürzung des Aufenthalts oder sonstiger Änderungen durch den Gast ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, dem Gast den vollen Betrag (100 %) des vereinbarten Preises für die gesamte Aufenthaltsdauer in Rechnung zu stellen.
  4. Bei Wochenendaufenthalten von weniger als 2 Nächten kann ein Zuschlag von 30 % des Zimmerpreises erhoben werden.
  5. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, Stornogebühren zu erheben und diese mit einer Anzahlung zu begleichen, wenn der Gast seine Aufenthaltsreservierung schriftlich, elektronisch oder telefonisch nach Maßgabe der folgenden Bedingungen storniert:
    30-21 Tage vor der geplanten Anreise: 50 % des Zimmerpreises für den gesamten Aufenthalt
    20-0 Tage vor der geplanten Anreise: 100 % des Zimmerpreises für den gesamten Aufenthalt bleiben
  6. Bei Nichtanreise des Gastes wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Aufenthaltspreises erhoben.

Schäden an Eigentum und Ausrüstung:

  1. Der Unterkunftsanbieter haftet für Schäden, die an vom Gast im Unterkunftsteil der Einrichtung mitgebrachten und zurückgelassenen Sachen gemäß den allgemein verbindlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs Nr. 89/2012 Slg. verursacht werden. in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere § 2945 ff., und dieser Beherbergungsordnung.
  2. Der Mieter stellt bei Bedarf einen Safe zur Nutzung an der Hotelrezeption zur Verfügung.
  3. Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung des Eigentums des Unterkunftsgebers hat der Unterkunftsgeber Anspruch auf Schadensersatz. Für Schäden am Gerät, bzw Der Gast ist für die Inventarisierung der Beherbergungseinrichtung verantwortlich. Der Gast haftet auch für Schäden, die durch von ihm zu vertretende Minderjährige verursacht werden, sowie für Schäden, die durch Personen oder Tiere verursacht werden, die sich auf dem Gelände des Beherbergungsbetriebs aufhalten und deren Aufenthalt vom Gast gestattet wurde.
  4. Bei nachweislich durch den Gast verursachten Schäden am Eigentum des Beherbergers ist der Gast zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet.
  5. Der Gastgeber haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die in Kraftfahrzeugen auf den Parkplätzen des Gastgebers zurückgelassen werden. Der Gastgeber empfiehlt Gästen, dafür zu sorgen, dass das Auto ordnungsgemäß verschlossen und gesichert ist. Er empfiehlt außerdem, persönliche und wertvolle Gegenstände nicht lose im Auto zu lassen. Der Gastgeber haftet nicht für Schäden, die sein Gast Dritten zufügt. Der Beherbergungsbetrieb behält sich das Recht vor, Ersatz für Schäden zu verlangen, die durch das Fahrzeug des Gastes am Eigentum des Beherbergungsbetriebes verursacht werden, sofern diese Schäden nicht durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Der Mieter hat das Recht, die
    Polizei der Tschechischen Republik anzurufen.
  6. Für die Unterbringung von Fahrrädern ist der Mieter nach Absprache an der Rezeption im als Fahrradschuppen vorgesehenen Raum verantwortlich. Wenn der Gast Fahrräder oder Sportgeräte im Auto zurücklässt, oder An anderen Orten, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind, haftet der Unterkunftsanbieter nicht für eventuelle Diebstähle oder Schäden.
  7. Wäsche der Gäste: Der Unterkunftsanbieter behält sich das Recht vor, die Behandlung übermäßig verschmutzter oder beschädigter Wäsche zu verweigern. Die Wäscherei übernimmt keine Haftung für gestörte Farbgebung (Ökofarben), Knöpfe oder Zierklammern, die während des Reinigungsvorgangs beschädigt werden. Der Schadensersatz für Schäden oder Verluste, die durch die Wäsche verursacht werden, kann maximal das Fünffache des Preises für die Reinigung oder das Waschen der Wäsche betragen.
  8. Der Gast ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Gesundheits-, Sach-, Natur- und Umweltschäden vermieden werden. Der Gastgeber empfiehlt dem Gast, vor dem Öffnen der Tür für Fremde den Grund des Betretens des Zimmers zu prüfen und sich im Zweifelsfall umgehend an die Rezeption zu wenden.
  9. Der Mieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb des Hotelgeländes entstehen.
    Verkauf von Speisen und Getränken:
  1. Den Gästen ist es nicht gestattet, in den Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes alkoholische Getränke zu konsumieren, die nicht direkt im Beherbergungsbetrieb erworben wurden. Der Konsum von Alkohol ist in den Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes für Personen ab 18 Jahren und nur im Rahmen der Getränkekarte bzw. Weinkarte des Beherbergungsbetriebes gestattet.
  2. Der Gast ist nicht berechtigt, alkoholische Getränke oder andere außerhalb der Räumlichkeiten des Beherbergers erworbene Speisen mitzubringen oder zu konsumieren. Die Bestimmung gilt nicht für Räume, die mit einer Küche ausgestattet sind, in der Sie Ihr eigenes Essen zubereiten können.
  3. Der Gast ist verpflichtet, das Personal des Beherbergungsbetriebes über schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen zu informieren bzw diätetische Einschränkungen und melden Sie diese Einschränkungen an der Rezeption oder dem Restaurantleiter.
  4. Das Personal ist berechtigt, den Ausschank alkoholischer Getränke an Personen unter 18 Jahren sowie an Personen, die offensichtlich bereits unter Alkoholeinfluss stehen, zu verweigern.
  5. Der Mieter stellt Frühstück, Mittagessen (Buffetmenü) und Abendessen im hoteleigenen Restaurant während des durch den Betrieb festgelegten Zeitraums bereit. Dem Gast ist es nicht gestattet, Speisen, die Teil des Frühstücksbuffets, Mittag- oder Abendessens sind, aus dem Restaurant mitzunehmen.
  6. Zur Ausstattung beider Hotels gehören in den Rezeptionen nach Schließung der Rezeption Minibars, die der Gast nach eigenem Ermessen nutzen kann. Preise und Leistungen entnehmen Sie bitte der Preisliste der Minibar. Die Minibars werden täglich vom Zimmerservice aufgefüllt. Jeder verbrauchte oder wieder aufgefüllte Artikel, der zum Minibar-Sortiment gehört, muss vom Gast auf dem beiliegenden Minibar-Zettel vermerkt werden.
  7. Bei Unregelmäßigkeiten beim Verbrauch der Minibar wird dem Gast der geschuldete Betrag in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende Reklamationen bezüglich der Verbrauchsmenge werden nicht berücksichtigt.
  8. Zimmerservice – die Lieferung aufs Zimmer wird mit 100 CZK für eine Lieferung + dem Preis des bestellten Artikels berechnet. Der Zimmerservice kann von Gästen genutzt werden, die über ein offenes Konto im Hotel verfügen. Der Verbrauch, der dem Hotelkonto des Gastes in Rechnung gestellt wird, muss vom Gast unterschrieben werden. Barzahlungen für den Zimmerservice sind nur im Restaurant oder an der Hotelrezeption
    zu den normalen Öffnungszeiten möglich.


Haustiere:

  1. Hunde und andere Tiere sind aufgrund erhöhter Hygieneanforderungen im Hotel nicht gestattet.
    Sonstige Bestimmungen:
  1. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der Gastgeber, Kinder unter 12 Jahren nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen im Zimmer oder in anderen sozialen Bereichen zu lassen. Für Kinder unter 3 Jahren kann nach Absprache ein Kinderbett im Zimmer bereitgestellt werden. Preis 200 CZK/Aufenthalt.
  2. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, die Nachtruhe einzuhalten. Mit Zustimmung des Betreibers (Manager oder Vertreter) können gesellschaftliche Veranstaltungen auf dem Gelände der Einrichtung auch nach 22:00 Uhr in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten organisiert werden.
  3. Bei großem Interesse der Hotelgäste an der Nutzung zusätzlicher Dienstleistungen wie Billard, Bowling, Segway, Tennis usw. behält sich der Unterkunftsgeber das Recht vor, die Nutzung zusätzlicher Dienstleistungen einzuschränken.
  4. Die Rezeption des Hotels oder andere soziale Bereiche des Hotels sind für den Empfang von Besuchen der untergebrachten Gäste reserviert. In dem Zimmer, in dem sich der Gast aufhält, darf er nur mit Zustimmung des zuständigen Mitarbeiters oder der Hotelleitung zwischen 08:00 und 22:00 Uhr Besuch empfangen oder einen Besuch zulassen ein Dritter des Gastes ohne dessen Zustimmung.
  5. Im Zimmer und in den Gemeinschaftsräumen darf der Gast ohne Zustimmung des verantwortlichen Mitarbeiters oder der Geschäftsleitung die Innenausstattung nicht bewegen, keine Änderungen und Modifikationen an der Ausstattung vornehmen, in das Stromnetz oder andere Installationen eingreifen.
  6. Gäste dürfen keine sperrigen Gegenstände, z. B. Sportgeräte, Fahrräder, Bollerwagen usw., in die Zimmer mitbringen. Der Gast sollte die Rezeption über die sichere Aufbewahrung dieser Gegenstände informieren.
  7. Es ist den Gästen nicht gestattet, ihre eigenen Elektrogeräte im Zimmer zu benutzen. Diese Regelung gilt nicht für Elektrogeräte zur persönlichen Hygiene (Rasierer, Massagegerät, Haartrockner usw.).
  8. Der Zutritt zu den Freibädern und Whirlpools außerhalb der Öffnungszeiten ist untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot ist der Unterkunftsgeber berechtigt, dem Gast für jeden nachgewiesenen Verstoß eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 CZK in Rechnung zu stellen.
  9. Rauchen ist nur in ausgewiesenen Außenbereichen mit Aschenbechern gestattet. Das Rauchen von Tabak und elektronischen Zigaretten ist in den Hotelzimmern strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot ist der Unterkunftsgeber berechtigt, dem Gast für jeden nachgewiesenen Verstoß eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 CZK in Rechnung zu stellen.
  10. Dem Gast ist es nicht gestattet, Waffen oder Munition in den Räumlichkeiten der Beherbergungseinrichtung mitzuführen oder in einem Zustand aufzubewahren, der ihren sofortigen Gebrauch ermöglicht.
  11. Der Konsum jeglicher narkotischer und psychotroper Substanzen ist im gesamten Gebiet strengstens verboten. Der Gastgeber ist berechtigt, die Polizei der Tschechischen Republik zu informieren und die Unterbringung eines Gastes, der gegen dieses Verbot verstößt, unverzüglich und ohne Entschädigung zu stornieren.
  12. Ein Gast auf dem Hotelgelände darf andere Gäste oder Hotelmitarbeiter durch sein Verhalten nicht stören, darf nicht vulgär oder aggressiv sein und darf niemanden beleidigen oder unangemessen über jemanden sprechen. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, den Gast entschädigungslos aus der Unterkunft zu verweisen und seinen Aufenthalt zu stornieren.
  13. Gästen ist die Nutzung des Wellnesscenters (Schwimmbad, Sauna) unter dem Einfluss von Alkohol und psychotropen Substanzen strengstens untersagt. Die Nutzung von Mobiltelefonen und Kameras ist im Saunabereich des Wellnesscenters verboten.
  14. Beschwerden von Gästen und eventuelle Vorschläge zur Verbesserung des Betriebs werden von der Hotelleitung entgegengenommen. Der Fragebogen liegt in den Hotelzimmern aus.
  15. Der Raum wird durch ein Kamerasystem mit Aufzeichnung überwacht.
  16. Für die Unterbringung von Gästen gelten das tschechische Recht und diese Beherbergungsordnung. Mit seinem Aufenthalt erkennt der Gast die Beherbergungsordnung als Vertragsbedingungen der Beherbergung an und verschriftet sich, deren Bestimmungen einzuhalten. Der Gast ist befugt, sich mit dieser Beherbergungsordnung verratut zu machen, seine Unwissenheit wird nicht besikt. Hält sich der Gast nicht an die Beherbergungsordnung, hat der Beherberger das Recht, vor Ablauf der verschriften Zeit von der Erbringung der Beherbergungsleistung zurückzutreten und vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall hat der Mieter Anspruch auf die vollständige Zahlung des Übernachtungspreises. Der Gast hat dann das Hotel unverzüglich zu verlassen
  17. Informationen zum Schutz persönlicher Daten:
  18. Ein Gast, der dem Beherbergungsbetrieb im Rahmen der Erbringung der Beherbergungsleistung seine persönlichen Daten aus seinen Unterlagen zur Verfügung stellt, stimmt der Verarbeitung und Speicherung seines Beherbergungsbetriebs im Sinne des Gesetzes zu. NEIN. 101/2000 Slg. in der geänderten Fassung.
  19. Der Unterkunftsanbieter stellt den untergebrachten Gästen folgende Informationen zur Verfügung:
    a. Betreiber: Vladimír Röss DiS., Citonice 186, 671 01 ID: 68655436, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CZ7603154603, registriert im Handelsregister EV.č . 371301-25346 Handelsamt Znojmo z dne 7.4.2021.
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